Die Hauptaufgabe des Wolfsburger Betreuungsvereins besteht darin, für erwachsene Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht oder nicht mehr vollständig allein regeln können, eine rechtliche Betreuung zu übernehmen. Wir stellen ihm einen Vertreter (Vereinsbetreuer) an die Seite, der in einem genau festgelegten Aufgabenkreis für ihn Rechtshandlungen vornehmen darf und damit seine Interessen vertritt. Bestellt werden unsere Betreuer vom Betreuungsgericht.
Wir beraten natürlich auch Bürgerinnen und Bürger umfassend zu dem Themenkomplex Betreuungsrecht. Darüber hinaus bieten wir Bürgerberatung zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Sie können uns auch für Vorträge in Vereinen, Verbänden, öffentlichen Institutionen wie Schulen, Altenheimen, Altenorganisationen etc. zu den oben genannten Themen buchen.
Unser weiteres Aufgabengebiet ist die Unterstützung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer.
Seit 2009 haben ehrenamtliche Betreuer auch die Möglichkeit an einem offenen Gesprächskreis teilzunehmen. Hierbei können verschiedene Fragen, die in der Ausübung einer Betreuung auftreten, angesprochen und Erfahrungen ausgetauscht werden. Bei Interesse können Sie sich gern per E-Mail oder telefonisch an die Verwaltung wenden. Dort erfahren Sie die aktuellen Termine.